• Link zu Vk
  • Über mich
  • Arbeitsrecht – Urteile
  • Referenzen
  • Kontakt
089 / 38 88 78 11
Arbeitsrecht Fachanwalt in München
  • Anwalt Arbeitsrecht München
    • Über mich
    • Interview Arbeitsrecht
    • Referenzen
    • Arbeitsrecht – Lexikon
    • Arbeitsrecht – FAQ
    • Arbeitsrecht – Urteile
    • Kontakt
    • Honorar
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
    • Auflösungsantrag
  • Abmahnung
  • Abfindung
    • Abfindungs-Coaching
  • Aufhebungsvertrag
  • Wettbewerbsverbot
  • Menü Menü
Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe

Kündigung wegen Lesen von Mails während der Arbeit

Arbeitsrecht - FAQ

Frage: Sehr geehrte Frau Schübel,

ich wende mich an Sie, weil ich die fristlose Kündigung meines Arbeitsvertrages erhalten habe.
Mein Arbeitgeber wirft mir vor, dass ich während der Arbeitszeit private EMails gelesen und beantwortet habe, die ich an meine EMailadresse der Arbeit erhalten habe, was ich nicht gedurft hätte. Mein Arbeitgeber beruft sich darauf, dass ich dadurch die Sicherheit des Firmennetzwerkes beeinträchtigt hätte, da von EMails eine Virengefahr ausgeht.
Ich arbeite seit 12 Jahren in der Firma und es gab noch nie Schwierigkeiten, zumindest mit dem Seniorchef. Seit der Juniorchef den Betrieb übernommen hat, haben sich die Bedingungen verschlechtert und es wird genau darauf geachtet, wer was wann macht.
Die EMails waren ganz normale Mails von meinem Freund, ohne irgendwelche Dateianhänge und ich habe jeweils nur kurze Antworten geschrieben. Es waren 6 EMails.
Meine Frage, kann man mir denn deswegen einfach fristlos kündigen?

 

Antwort zu: Kündigung wegen Lesen von Mails während der Arbeit

Nach dem BAG verletzt ein Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit private emails liest/versendet oder gar das Internet privat nutzt, seine Pflicht zur Arbeit, wobei die Verletzung umso schwerer wiegt, je mehr der Mitarbeiter dadurch seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Weise vernachlässigt.

In exzessiven Fällen bedarf dies dann auch auch keiner Abmahnung mehr, so dass der Arbeitgeber sofort kündigen kann.

Fängt der Arbeitnehmer während der privaten Nutzung infolge seines Verschuldens einen Virus ein, so macht er sich gegenüber seinem Chef schadensersatzpflichtig.

Mit der Abmahnung zeigt der Chef dem Mitarbeiter auf, dass er sein bisheriges Verhalten nicht duldet und eine Fortsetzung zur Kündigung führen kann.

In Ihrem Falle betraf es nur 6 emails, was natürlich nicht eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Juniorchef hätte Sie also vorab abmahnen müssen.

Ich rate dringend an die Kündigung im Wege einer Kündigungsschutzklage anzugreifen, damit deren Unwirksamkeit festgestellt werden kann. Hierbei ist aber zu beachten, dass diese spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang zu erheben ist, da ansonsten die Kündigung nach Fristablauf von Gesetzes wegen als wirksam §§ 4, 7 KSchG gilt.

--- Wir freuen uns wenn Sie diesen Beitrag teilen ---
  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
11. Mai 2016/von Rechtsanwältin Gundelind Schübel
Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
https://www.arbeitsrecht-kuendigung-muenchen.de/wp-content/uploads/2014/11/schadensersatzpflicht-des-mieters-bei-rueckgabe.png 200 200 Rechtsanwältin Gundelind Schübel https://www.arbeitsrecht-kuendigung-muenchen.de/wp-content/uploads/2016/05/rechtsanwalt-fachanwalt-arbeitsrecht.png Rechtsanwältin Gundelind Schübel2016-05-11 21:28:142025-11-24 14:27:54Kündigung wegen Lesen von Mails während der Arbeit
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

 

  • Arbeitsrecht – FAQ (6)
  • Arbeitsrecht aktuell (29)
Search Search
  • Rufen Sie jetzt an!
    089 / 38 88 78 11

  • Gundelind Schübel
    Clemensstraße 30
    80803 München

Oder gleich per Mail:

  • Dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an gs@rechtsanwalt-schuebel.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Aktuelle Rechtsprechung

  • Abmahnung wegen unterbliebener Anzeige einer Nebentätigkeit18. März 2022 - 15:27
  • Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung, betriebliches Eingliederungsmanagement18. März 2022 - 14:58
  • Ordentliche Kündigung – betrieblicher Anwendungsbereich des KSchG21. November 2016 - 21:03
  • Gesundheitsschutz – tabakrauchfreier Arbeitsplatz29. September 2016 - 20:43

Kontakt

089 / 38 88 78 11

gs@rechtsanwalt-schuebel.de

Gundelind Schübel
(Rechtsanwältin)
Clemensstraße 30
80803 München

Navigation

  • Anwalt Arbeitsrecht München
  • Über mich
  • Referenzen
  • Lexikon – Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht – Urteile

Fachanwältin für Arbeitsrecht – Gundelind Schübel

Mit großer Leidenschaft, Kompetenz und Fachwissen vertritt sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht & Mietrecht in München (Schwabing) ihre Mandanten.

Frau Schübel ist Ihre Anwältin für Kündigungen im:
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Bei ihr fühlt man sich sehr gut beraten und einfach sicher aufgehoben.

© Copyright - Fachanwältin für Arbeitsrecht in München - Gundelind Schübel - Telefon: 089 / 38 88 78 11
  • Link zu Vk
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Link to: Kündigung des Arbeitsplatzes wegen mehrfachen Verschlafens Link to: Kündigung des Arbeitsplatzes wegen mehrfachen Verschlafens Kündigung des Arbeitsplatzes wegen mehrfachen VerschlafensSchadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe Link to: Dienstkleidungsvorschriften für das Cockpitpersonal Link to: Dienstkleidungsvorschriften für das Cockpitpersonal Schadensersatzpflicht des Mieters bei RückgabeDienstkleidungsvorschriften für das Cockpitpersonal
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen