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Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe

Probleme am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht - FAQ

Frage: Ich möchte mich mit einer Frage an Sie richten, vor allem, weil Sie eine „Anwältin“ sind.
Seit einigen Monaten habe ich Probleme an meinem Arbeitsplatz und werde von Kolleginnen gemobbt und von Kollegen mit zweideutigen Sprüchen bedacht. Der Grund hierfür ist in der letzten Weihnachtsfeier zu suchen, bei der ich etwas zuviel getrunken hatte und ich einem Annäherungsversuch eines Kollegen nicht entgegengetreten bin, was im Nachhinein ein Fehler war.
Ich arbeite schon seit 14 Jahren in dieser Firma und möchte auch dort bleiben, mich allerdings nicht weiter dem Spott aussetzen.
Was würden Sie empfehlen, wie kann ich das wieder in die richtige Bahn bekommen und was muss ich dazu tun?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Antwort zu: Probleme am Arbeitsplatz

Im Arbeitsrecht bedeutet Mobbing, dass der betroffene Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder Kollegen über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch schikaniert, diskriminiert oder angefeindet wird, ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gibt und er sich in einer unterlegenen Position befindet.

Als Beispiele wären zu nennen, Verspottung von Hautfarbe, Geschlecht, religiöser bzw. politischer Einstellungen, Nationalität oder körperliche Behinderung. Auch die Zuweisung sinnloser bzw. immer neuer nicht zu bewältigender Aufgaben oder der vollständige Arbeitsentzug, unsachliche Leistungskritik etc.

Bei ausreichender Intensität stellen diese eine Vertragsverletzung dar.

Ob es sich bei den von Ihnen genannten Bemerkungen nur um unbedachtes Gefrotzele oder tätliche Angriffe Ihrer Kollegen handelt, kann ich derzeit nicht beurteilen.

In jedem Falle aber sollten Sie zukünftig bei jeder solchen Bemerkung den Kollegen sofort darauf ansprechen und ihn fragen, wie er das meint und dass Sie das verletzt. Entweder der Kollege ist überrascht und entschuldigt sich sofort oder aber er intensiviert seine respektlosen Äußerungen. Dann sollten Sie etwas unternehmen, indem Sie das Gespräch mit Ihrem Chef suchen und ihn bitten, dass er sich schützend vor Sie stellt, indem er die Kollegen abmahnt oder gar im schlimmsten Falle versetzt.

Vorab sollten Sie jedoch Fakten sammeln, Beweise sichern, Kontakt zu Beratungsstellen aufsuchen und notfalls gerichtliche Schritte planen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so können diese gerne bei einem gemeinsamen Termin in meiner Kanzlei geklärt werden.

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11. Juli 2016/von Rechtsanwältin Gundelind Schübel
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